Bundespflegekammer begrüßt 5-Punkte-Programm „Mehr PflegeKRAFT 2.0“ in Anlehnung an die Konzertierte Aktion Pflege (KAP)

Vor einem Jahr wurden die Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege vorgestellt

Berlin | Vor gut einem Jahr haben das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesarbeitsministerium und das Bundesfamilienministerium die Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) vorgestellt. Mit der KAP sollen wichtige Schritte unternommen werden, um die Situation der Pflegenden und der zu Pflegenden in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Wesentliche Vorschläge der Konzertierten Aktion Pflege sind jetzt in das vom Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, vorgestellte 5-Punkte-Programm für bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte „Mehr PflegeKRAFT 2.0“ eingeflossen.

„Die Bundespflegekammer begrüßt die Initiative des Pflegebevollmächtigten ausdrücklich. Sie deckt sich weitestgehend mit fünf zentralen Forderungen der Bundespflegekammer“, sagt Nadya Klarmann, Sprecherin der Bundespflegekammer. Einiges wurde seit Verkündigung der Ergebnisse der KAP vor einem Jahr unternommen, bevor der Ausbruch der Pandemie alle Akteure zwang, ganz andere Prioritäten zu setzten. Wichtige Dinge fehlen aber weiterhin! Beruflich Pflegende sind einem flächendeckenden und allgemeinverbindlichen Tarifvertrag noch nicht nähergekommen. Stattdessen wurden Mindestlöhne festgelegt, die bei weitem nicht ausreichen und ein falsches Bild in die Öffentlichkeit tragen. Wir brauchen ein deutlich besseres und höheres Lohngefüge. Genauso wichtig wie eine deutliche Erhöhung der Gehälter ist eine bedarfsgerechte Personalbemessung. Bereits Anfang 2020 hatten die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Gewerkschaft ver.di ein Instrument zur Bemessung des Pflegepersonalbedarfs als Interimslösung vorgestellt. Die Bundespflegekammer sieht darin einen ersten Schritt auf dem Weg hin, zu einer echten Pflegepersonalbedarfsermittlung. „Bis es soweit ist, müssen weiterhin Pflegepersonaluntergrenzen als ‚Rote Linie‘ gelten“, fordert Klarmann.

Wie der Pflegebevollmächtigte unterstützt auch die Bundespflegekammer die Forderung zur Übertragung heilkundlicher Aufgaben an Pflegefachpersonen sowie deren Entlastung von pflegefernen Tätigkeiten. „Nur mit einem guten Mix an Qualifikationen und interprofessioneller Zusammenarbeit kann die pflegerische Versorgung den Herausforderungen der Zukunft begegnen“, betont Klarmann und ergänzt: „Pflegefachpersonen könnten mehr, als ärztliche Anordnungen ausführen.“

Die Forderung Pflegekammern in allen Bundesländern zu etablieren erlebt derzeit neuen Auftrieb. In Hamburg sieht der Koalitionsvertrag eine Vollbefragung aller Pflegefachpersonen zur Gründung einer Landespflegekammer vor, in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ist die Gesetzgebung für eine Kammergründung bereits initiiert. „In Schleswig-Holstein und Niedersachsen werden die Mitglieder über die Zukunft der Pflegekammern befragt. Wir sind uns sicher, dass sich die Mitglieder in ihrem Votum für den Fortbestand der Pflegekammer aussprechen. Beide Bundesländer brauchen Klarheit, wie es mit der Entwicklung in den nächsten Monaten und Jahren weitergeht“, so Klarmann abschließend.

Es bleibt also noch viel zu tun. Die Erfahrungen in der Pandemie unterstreichen den Handlungsdruck.

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