Corona-Hilfen nicht kürzen

Bundespflegekammer warnt vor Folgen für Pflegeeinrichtungen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Der Bundestag hat sich heute in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur „Fortgeltung der die epidemische Lange von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ befasst. Grundsätzlich begrüßt die Bundespflegekammer die Verlängerung des Schutzschirms, dringt aber auf eine Rücknahme der darin enthaltenen Einschränkungen, die die wirtschaftliche Existenz von Einrichtungen gefährden.

„Begrüßenswert finden wir, dass die pandemiebedingten Sonderregelungen im SGB XI zugunsten von Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen, zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag verlängert werden sollen“, erklärt Patricia Drube, Präsidiumsmitglied der Bundespflegekammer sowie Präsidentin der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein. Weiteren Regelungsbedarf sieht die Bundespflegekammer jedoch in Paragraf 150, Absatz 2a, in dem die Erstattung von Mindereinnahmen deutlich eingeschränkt wird. Das Gesetz sieht vor, Pflegeeinrichtungen künftig im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens nur noch solche Mindereinnahmen zu erstatten, die infolge der Umsetzung behördlicher Auflagen oder landesrechtlicher Regelungen zur Eindämmung der Pandemie unmittelbar entstehen.

„Wir fordern, diese Regelung zu streichen und weisen darauf hin, dass auch weiterhin Mindereinahamen entstehen, wenn beispielsweise eine (Teil)Schließung von Einrichtungen oder Teilen von Einrichtungen vom Gesundheitsamt aufgehoben werden“, begründet Drube den Appell der Bundespflegekammer, die geplanten Änderungen nicht vorzunehmen. Denn die Belegung könne allenfalls schrittweise wieder normalisiert werden. Auch Mindereinnahmen, die darauf zurückzuführen sind, dass Personalausfälle – Corona-bedingt oder wegen der seit einem Jahr dauerhaft hohen Belastungssituation – gesteuert werden müssen, führen zu Mindereinnahmen. „Wir plädieren dafür, entsprechende Mindereinnahmen weiter auszugleichen. Sonst befürchten wird, dass insbesondere kleinere Eichrichtungen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten“, führt Drube weiter aus. Die finanzielle Situation der Einrichtungen sei durch die Vorfinanzierung der Schnelltests ohnehin schon angespannt. Die Einschränkung des Schutzschirmes sei daher nicht nachvollziehbar.

Die Bundespflegekammer verweist zudem darauf, dass auch noch anderweitig Mindereinnahmen entstehen können, beispielsweise wenn Pflegebedürftige infolge der Pandemiesituation Pflegeleistungen nicht in Anspruch nehmen. Für solche Fälle verweist der Gesetzentwurf auf die Anpassung der Kostenstrukturen an die veränderten Gegebenheiten oder auf Pflegesatz- bzw. Pflegevergütungsvereinbarungen mit den Kostenträgern. „Das geht an der Realität vorbei. Denn Pflegesatzverhandlungen sind langwierig und können keinen schnellen Ausgleich der pandemiebedingten Mindereinnahmen bewirken“, gibt Drube zu bedenken. Auch dieser Passus könne kleinere Einrichtungen wirtschaftlich ruinieren.

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