Koalitionsvertrag: Guter Wurf mit Luft nach oben

Die wichtigsten Punkte für den Bereich Gesundheit und Pflege

Nach fünfwöchigen Verhandlungen der 22 Arbeitsgruppen steht er nun: der Koalitionsvertrag. Was das speziell für die Profession Pflege bedeutet und wo noch Nachbesserungsbedarf besteht, erklärt Dr. Markus Mai, Präsidiumsmitglied der Bundespflegekammer:

„Wir begrüßen sehr die Ergebnisse des gestern vorgestellten 177 Seiten umfassenden Koalitionsvertrages und dass dort ein Fokus auf dem Bereich Gesundheit und Pflege liegt. Viele von der Bundespflegekammer (BPK) geforderten Punkte finden sich hierin, wie die Etablierung des Berufsfeldes der Community Health Nurse oder die Einführung des Personalbemessungsinstrumentes der PPR 2.0.

Wir sehen viele gute Ansätze, wie das Bekenntnis der neuen Regierung, sich für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne einzusetzen. Dennoch gibt es keine konkrete Aussage zu unserer Forderung, das Einstiegsgehalt von Pflegefachpersonen auf 4.000 Euro brutto anzuheben, die im Übrigen auch diverse andere Berufsverbände unterstützten. Unsere Forderung, die Digitalisierung in der Pflege voranzutreiben ist erfreulicherweise auch aufgenommen worden. Besonders freut uns, dass die Ampel-Koalition die Notwendigkeit erkannt und niedergeschrieben hat, dass die Profession Pflege eine Stimme im Gemeinsamen Bundesausschuss benötigt.

Dennoch sind noch viele Fragen ungeklärt. So hat man sich zwar zu den PPR 2.0 geäußert und auch festgelegt, dass in der stationären Langzeitpflege die Einführung des Personalbemessungsinstruments beschleunigt werden soll. Zur Entwicklung eines Personalbemessungsinstruments in der ambulanten Pflege hat man jedoch keine Aussage getroffen. Auch hier ist dringend notwendig, die Personalbemessung am tatsächlichen Pflegebedarf zu orientieren.

Zudem fehlt ein klares Bekenntnis dazu, dass die Profession Pflege künftig mehr Entscheidungsbefugnisse, beispielsweise bei der Gestaltung der Pflege und der Verordnung von Leistungen, bekommen muss. Es werden keine Vorschläge gemacht, wie die rechtlichen Barrieren zur Umsetzung von Modellprojekten zur Heilkundeübertragung an Pflegefachpersonen beseitigt werden können. Beide letztgenannten Punkte sind aber ein wichtiger Schritt, um den Pflegeberuf insgesamt attraktiver zu machen.

Gerade mit Blick auf die dringend notwendigen Auszubildenden in der Pflege ist es für uns nicht verständlich, warum man sich nicht schon im Koalitionsvertrag durchringen konnte, die Anrechnung der Auszubildenden auf die Stellenschlüssel abzuschaffen. Wir hoffen sehr, dass dies – auch ohne Erwähnung im Koalitionsvertrag – zeitnah in der vor uns liegenden Legislatur angegangen wird.“

 

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