Wiederaufnahme des Klinikbetriebs: Schutz der Patienten und Mitarbeiter muss höchste Priorität haben

Berlin. Krankenhäuser sollen ab Mai wieder schrittweise ihre Belegung hochfahren. Diese Wiederaufnahme des Klinikbetriebs muss jedoch mit großer Umsicht erfolgen, fordert die Bundespflegekammer. Nur wenn der Schutz von Patienten und Mitarbeitern absoluten Vorrang hat, können Gefährdungen ausgeschlossen und eine zweite Corona-Welle vermieden werden.

Ab Mai 2020 sollen die Kliniken wieder schrittweise auf Normalbetrieb umschalten. Das heißt laut dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: Für COVID-19-Erkrankte werden zunächst nur noch 25 statt bisher 50 Prozent der Intensivbetten reserviert, und die OP-Kapazitäten werden in einem ersten Schritt zu 70 Prozent für planbare Operationen geöffnet. „Diese Debatte ist gut und wichtig“, sagt Dr. Markus Mai, Sprecher der Bundespflegekammer und Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. In den vergangenen Wochen seien viele Patientinnen und Patienten aufgrund der Corona-Pandemie gar nicht oder nur unzureichend behandelt worden. „Das war in der Krisensituation gerechtfertigt, muss aber jetzt im Sinne der Versorgungssicherheit akut und chronisch erkrankter Menschen langsam wieder aufgehoben werden.“

Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht die Handlungslogik bestimmen

Eine Wiederaufnahme des Klinikbetriebs müsse aber unbedingt mit Vorsicht erfolgen, sonst sei die Sicherheit der Patienten und Mitarbeitenden erheblich gefährdet. „Natürlich haben viele Kliniken durch die Pandemie deutliche Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. Dennoch dürfen ökonomische Aspekte jetzt in keinem Fall die Handlungslogik bestimmen“, betont Mai. Das betreffe zum Beispiel auch das Einhalten der Personaluntergrenzen. „Diese wurden wegen der Pandemie zwar vorübergehend ausgesetzt, sollten nun aber selbstverpflichtend wieder eingehalten werden“, betont Mai. „Teilweise kam es sogar in Intensivabteilungen bei der Versorgung von Corona-Patienten zu massiven Abweichungen der
Mindestpersonalgrenzen bei denen Patientenschädigungen billigend in Kauf genommen wurden.“

Die Bundespflegekammer fordert deshalb den Gesetzgeber auf, Krankenhäuser zu verpflichten, die jeweiligen Besetzungen und Patienten einer Station weiter zu melden. Auch wenn durch die Aussetzung zunächst keine Sanktionen anfallen, könne man damit das Verhalten der Krankenhausverantwortlichen genau beobachten. Bevor die Kliniken ihre Kapazitäten wieder hochfahren, müsse zudem eine ausreichende und dauerhafte Versorgung mit Schutzmaterialien und Corona-Tests sichergestellt sein. „Nur so können wir Patienten und Mitarbeiter vor einer möglichen Absteckung schützen und damit unnötigen Corona-Infektionen vorbeugen. Der Gesetzgeber muss in dieser Situation den wirtschaftlichen Druck aus den Kliniken herausnehmen und die Einrichtungen so ausfinanzieren, dass sie nicht in den Ruin getrieben werden.“

Lockerungen der Arbeitszeitregelungen müssen Ausnahme bleiben

In den vergangenen Wochen hätten die Mitarbeitenden hinnehmen müssen, dass aufgrund der Notsituation nicht nur Hygiene-, sondern auch Arbeitszeitregelungen gelockert wurden. „12-Stunden-Schichten müssen die absolute Ausnahme in Notsituationen bleiben und dürfen nicht regelhaft eingeführt werden“, betont der Sprecher der Bundespflegekammer. Die Sicherheit und der Schutz der Mitarbeitenden und Patienten müssten höchste Priorität haben. „Die Betreiber der Krankenhäuser stehen nun in der Pflicht, sehr behutsam mit der neuen ‚Freiheit‘ umzugehen und die sichere Versorgung der Patienten sowie den Mitarbeiterschutz in den Fokus ihres Handelns zu stellen!“

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