Stellungnahme zum Referentenentwurf (Digitale Versorgung und Pflege - Modernisierungs-Gesetz – DVPMG)

Stellungnahme zum Referentenentwurf (Digitale Versorgung und Pflege - Modernisierungs-Gesetz – DVPMG)

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Digitalisierung schrittweise flächendeckend in der Versorgung zu etablieren. Insbesondere der Bereich der Pflege soll durch den Gesetzentwurf von der flächendeckenden Vernetzung, dem Datenüberblick in der elektronischen Patientenakte, den komfortablen Versorgungsmöglichkeiten per Videosprechstunde und der Erstattungsfähigkeit von digitalen Pflegeanwendungen profitieren. Außerdem sollen neben dem e-Rezept auch die elektronische Verordnung von häuslicher Krankenpflege und Heil- und Hilfsmitteln perspektivisch ermöglicht werden.
Die Bundespflegekammer begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf die weitere Anbindung der Pflege an die Telematikinfrastruktur erfolgt und die verpflichtende Nutzung ab 2024 vorgeschrieben wird. Die Nutzung der Telematik-Infrastruktur hängt entscheidend davon ab, welchen konkreten Mehrwert die Anwendungen für die Pflege haben. Die Ausweitung von Art und Umfang elektronischer Verordnungen auf Heil- und Hilfsmittel und insbesondere die häusliche Krankenpflege...

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